Exklusive Laufreisen mit Spaß & Kultur

AGB

1. Abschluss des Reisevertrags
Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann per Fax, eMail, Post oder Telefon erfolgen. Sie gilt für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande.

2. Zahlung
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die Rechnung und den Reise-Sicherungsschein gem. § 651 k BGB. Ihre Anzahlung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages ist innerhalb von 7 Tagen (oder einer anderen vereinbarten Frist) nach Erhalt dieser Unterlagen fällig. Die Restzahlung ist, sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre weiteren Reiseunterlagen. Startgeld, etwaige Versicherungen oder speziell vereinbarte Flüge sowie Sonderleistungen sind bereits bei der Anzahlung zu überweisen.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung und aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters, die der Buchung zugrunde liegt. Nebenabreden hinsichtlich der geschuldeten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
Alle Angaben gelten vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen.

4. Leistungsänderungen/Preisänderungen
Der Veranstalter kann bei sachlich gerechtfertigten Grund die versprochene Leistung im zumutbarem Umfang ändern oder von ihr abweichen.
Der Veranstalter kann Reisepreiserhöhungen bis 20 Tage vor Reiseantritt vornehmen. Dies gilt für den Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse. Grundlage und Ausgangspunkt der Preiserhöhung ist dabei der geltende Einkaufspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Erhöhung bemisst sich nach den Mehrkosten/die Anzahl der Reisenden.
Die nachträgliche Änderung des Reisepreises muss dem Reisenden spätestens bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin mitgeteilt sein.
Der Veranstalter verpflichtet sich Preissenkungen jeglicher Art an den Reisenden weiterzugeben. Preissenkungen werden ebenfalls durch die Anzahl der Reisenden dividiert und bemessen sich danach.

5. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt werden als angemessene Entschädigung die nachstehend aufgeführten Stornogebühren pro Person als Hundertsatz vom Gesamtpreis fällig:

bis 90 Tage vor Reisebeginn: 25 %
bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50 %
bis 21 Tage vor Reisebeginn: 80 %
bis 8 Tage vor Reisebeginn: 90%,
danach 100 % des Reisepreises.

Startgeld wird nicht erstattet. Ebenso wie etwaige Versicherungen, Flüge (in Abhängigkeit der Bedingungen der Fluggesellschaft) oder weitere Sonderleistungen.
Der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich geringeren Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.

Für alle vermittelten Fremdleistungen (Pkt. 9) entstehen, vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Veranstalters, regelmäßig Stornierungsgebühren in Höhe von 100%.

Der Veranstalter hat bei sachlich gerechtfertigtem Grund das Recht zur Absage der Reise. Ein solcher Grund ist beispielsweise die Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl. Die jeweils geltende Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt vor vereinbartem Reisebeginn, bis zu welchem die Absageerklärung Ihnen zugegangen sein muss, ergeben sich aus der Reisebestätigung.
Für den Fall der Absage erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis zurück. Statt der Rückzahlung des Reisepreises können Sie die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Veranstalter diesem gegenüber geltend zu machen.

Hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände verweisen wir auf die gesetzlichen Regelungen der §§ 651 j in Verbindung mit 651 e Abs. 3 S. 1 u 2 und Abs. 4 S 1 BGB.

6. Gewährleistung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. In diesem Fall haben Sie einen Mangel beim Reiseleiter/Veranstalter umgehend zu melden, damit dieser ggf. sofort Abhilfe schaffen kann.

7. Abtretungsverbot
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung dürfen nicht abgetreten werden.

8. Haftung
Die vertragliche und deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Schäden ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. Die Haftung ist nicht ausgeschlossen bei Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, der sexuellen Selbstbestimmung sowie bei Vorsatz oder Schäden, die aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters selbst oder einer seiner Leistungsträger/Erfüllungsgehilfen resultieren. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung ist ebenfalls ausgeschlossen bei Verletzungen sog. Hauptleistungspflichten/Kardinalspflichten durch den Reiseveranstalter oder einer seiner Leistungsträger/Erfüllungsgehilfen.

Vom Haftungsausschluss bzw. der Haftungsbeschränkung ist auch die Haftung für Buchungsfehler nach § 651 x BGB umfasst. Die Teilnahme an Sportveranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Reiseveranstalter übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung oder Haftung für die gesundheitlichen oder körperlichen Voraussetzungen der Reisenden betreffend die Sportveranstaltungen.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind und diese Leistungen losgelöst ausgesucht wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet in diesem Fall nur, wenn und soweit für den beim Reisenden eingetretenen Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch den Veranstalter ursächlich war.

9. Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes gilt unsere Datenschutzerklärung.

10.Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen sowie alle anderen in Betracht stehenden vertraglichen und deliktischen Ansprüche verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Voraussetzung für einen Anspruch ist, dass der Reisemangel während der Reise unverzüglich gemeldet wurde.

11.Beförderungsbedingungen Dritter
Die vom Veranstalter eingesetzten Beförderungsgesellschaften (Fluggesellschaft, Eisenbahn, Busunternehmen und Autovermietungen) und deren jeweilige Beförderungsbedingungen werden vom Kunden anerkannt.

12.Paß-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist der Reisenden verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, soweit der Reiseveranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Der Veranstalter haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisenden den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, der Reiseveranstalter hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

13.Reiserücktrittskosten-Versicherung
Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittskosten-Versicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch zu Ihrer eigenen Sicherheit, sich bei Buchung der Reise zu versichern. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherers sowie dessen Versicherungsbedingungen, die Sie mit dem Versicherungsschein vom Versicherer erhalten.

14. Verbraucherstreitbeilegung
LaufKultTour GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet und ist nicht zu einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Strasse 8
77694 Kehl am Rhein
Fon +49-7851-795 79 40
Fax +49-7851-795 79 41
eMail: mail@verbarucher-schlichter.de

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

15.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Augsburg.

16.Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.

Stand 09/2020